Stand 31.05.2020
Änderungen zur vorherigen Version sind kenntlich gemacht. Entfallenes ist
durchgestrichen dargestellt. Ergänzungen sind grün hervorgehoben. Hinweise
zur Ändernug sind grau geschrieben, rein informativ und kein Bestandteil
der
AGB.
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1. Nutzungsbedingungen für Produkte von Haenlein-Software:
Alle Aufzeichnungen auf Festplatten von Satellitenempfängern sowie deren
Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Mit der Benutzung unserer Produkte verpflichtet
sich der Kunde, diese Rechte zu beachten. Demzufolge ist das Bearbeiten und
Archivieren von Aufzeichnungen wie beispielsweise Spielfilmen mit den Produkten
von Haenlein-Software nur für private Zwecke erlaubt. Ebenso ist die Wiedergabe
von bearbeiteten Aufnahmen nur zu privaten Zwecken gestattet. Die kommerzielle
Bearbeitung von Aufzeichnungen oder der Verkauf bearbeiteter Aufnahmen ist
verboten. Bei Aufzeichnungen von Pay-TV-Sendern sind die rechtlichen Hinweise
der einzelnen Anbieter bindend. Der Kunde verpflichtet sich, Aufnahmen, die
einer Altersfreigabe unterliegen, Kindern und Jugendlichen nur unter Beachtung
des Jugendschutzgesetzes zugänglich zu machen.
Bei Regressansprüchen von Seiten der Sender oder anderer trägt der
Kunde die alleinige Haftung. Jegliche Haftung von Haenlein-Software ist ausgeschlossen.
2. Die Nutzungsbestimmungen sind Bestandteil der AGB.
1. Auch nicht Internet-basierende Produkte können Verbindung zum Server von Haenlein-Software aufbauen. Diese Funktionalität ist in den Produkten jederzeit abschaltbar oder müssen vom Kunden eigenständig ausgeführt werden. (diese Funktionen können sinngemäß z.B. die Buttons: "Lizenzschlüssel laden" oder "auf neue Updates prüfen" betreffen) Gesonderte Hinweise zum Verbindungsaufbau erfolgen an diesen Stellen nicht.
1. Die Verwaltung des Demozeitraums und die Freischaltung einer Lizenz erfolgt mit einer offline liegenden Lizenzdatei. Eine Lizenzdatei ist auch bei einer Vollversion immer nur für 30 Tage gültig.
2. Besteht auf den PC eine Verbindung zum Internet wird ein vereinfachtes Registrierungssystem verwendet:
2.1 Die erste Demofreischaltung erfolgt vollautomatisch. Eine 2. Demozeitraum kann über das Programm beantragt werden. Über den Antrag wird nach manueller Prüfung entschieden.
2.2 Freischaltung einer Befristeten- oder Vollversion erfolgt nur mit Kundennummer und Kundenpasswort. DVR-Studio UHD 2 holt sich bei Verwendung stetig automatisch eine neue Lizenz-Datei. DVR-Studio UHD 2 bleibt somit auch ohne Internetverbindung für 30 Tage nutzbar.
2.3 Bei Veränderungen am PC wird eine geänderte Seriennummer von DVR-Studio UHD 2 automatisch im Kundenbereich eingetragen und freigeschaltet.
3. Besteht auf dem PC kein Internetzugang, muss eine Freigabe manuell beantragt und freigeschaltet werden:
3.1 Demoversion: Um das Programm unverbindlich, kostenfrei und anonym 30 Tage nutzen zu können, muss eine Lizenz-Datei auf www.Haenlein-Software.com erzeugt, auf den Offline-PC übertragen und DVR-Studio UHD 2 mit einen Doppelklick auf die Lizenzdatei freigeschaltet werden.
3.2 Vollversion: Nach Login im Kundenbereich auf www.Haenlein-Software.com, muss die in DVR-Studio UHD 2 angezeigte Seriennummer einmalig auf der Seite Lizenzen eintragen werden. Über einen Button kann danach die Lizenz-Datei heruntergeladen, auf den Offline-PC übertragen und mit einem Doppelklick auf die Lizenz-Datei DVR-Studio UHD 2 freigeschaltet werden.
4.0 Eine Lizenz von DVR-Studio UHD 2 ist an eine Seriennummer gebunden, die aus den Bestandteilen des PCs gebildet wird. DVR-Studio UHD2 darf über die Lizenz-Datei pro Lizenz auf 2 PCs freigeschaltet und zeitgleich an beiden PCs genutzt werden.
4.1 Änderungen am PC führen zum Verlust der Freischaltung. Durch Eintrag der im Programm angezeigte Seriennummer im Kundenbereich kann der Kunde jederzeit eine neu Freischalte-Datei erzeugen. Eine Lizenz-Datei ist auch bei einer Vollversion generell nur 30 Tage nutzbar.
4.2 Alle verwendeten Seriennummern bleiben im Kundenbereich gespeichert. Wurde die Seriennummer zu oft geändert, wird die Sperrung der Lizenz angezeigt, die nach manueller Prüfung (Mail an Support@Haenlein-Software.com) von Haenlein-Software zurückgesetzt werden kann. Weitere Infos zur Freischaltung: http://dvr-studio-uhd-2.haenlein-software.com/hilfe/index.php?title=Kaufen_und_Registrieren
1. Die Produkte mit zwingender Internetverbindung (ab der Produktreihe DVR-Studio HD bis einschließlich DVR-Studio UHD 1) haben ein vereinfachtes Registrierungssystem. Die Verwaltung der Daten im Demozeitraum und die Verwaltung einer Vollversion erfolgt ausschließlich auf dem Server von Haenlein-Software.
2. Die Produkte mit zwingender Internetverbindung registrieren sich bei jedem
Start jeder Verwendung auf dem Server von Haenlein-Software. Dabei wird eine aus Bestandteilen des
PCs zusammengesetzte Seriennummer übertragen. Diese Übertragung geschieht in anonymer Form.
3. Zum erweiterten Schutz der Kundendaten erfolgt bei Produktversionen mit zwingender Internetverbindung, die ab
dem 6.6.09 erscheinen, die übertragung kritischer, notwendiger Daten zur Registrierung als Prüfsumme. Diese ist
somit, selbst für Haenlein-Software, nicht mehr auf die ursprüngliche Information zurückführbar.
4. 3. Produkte mit zwingender Internetverbindung dürfen pro Lizenz auf 2
PCs des Kunden installiert werden. Das Produkt trägt sich bei Verwendung
automatisch im Kundenbereich ein und sperrt somit den anderen zweiten PC. Bei
jedem Wechsel geht dem Kunden eine automatische E-Mail zu. Somit kann der Kunde
auch sehen, ob ggf. Dritte Zugang zu seinen Lizenzen haben.
5. 4.Vollautomatische Auswertungen überprüfen auf wie vielen PCs
eine Lizenz genutzt wird und sperren diese beim Verstoß gegen die Endnutzerlizenzvereinbarung.
Eine Sperrung aller PCs auf denen diese Lizenz genutzt wurde, geschieht durch
eine Neuvergabe des Kundenpasswortes. Dem rechtmäßigen Kunden geht
das Passwort unverzüglich per E-Mail zu, damit dieser sein Produkt auf
seinem PC wieder freischalten kann.
6. Sollten trotz Passwortänderung die Kundendaten immer wieder in
Umlauf gelangen, so hält sich Haenlein-Software das Recht vor die Lizenz
des Kunden zu sperren oder die Demobegrenzungen zu aktivieren.
1. Zum erweiterten Schutz der Kundendaten erfolgt bei Produktversionen mit Internetverbindung, die Übertragung kritischer, notwendiger Daten zur Registrierung als Prüfsumme. Diese ist somit, selbst für Haenlein-Software, nicht mehr auf die ursprüngliche Information zurückführbar.
7. 2. Der Kunde verpflichtet sich ein Passwort zu verwenden, das einen ausreichenden
Schutz vor illegaler Nutzung bietet. Seine Zugangsdaten sind von ihm gegenüber
Dritten geheim zu halten.
8. 3. Hat der Kunde den Verdacht, dass Dritte seine Lizenz unrechtmäßig
nutzen, so ist er verpflichtet durch Änderung des Passwortes dies zu unterbinden.
9. 4. Um eine Aufnahme bearbeiten zu können, werden aufnahmerelevante
Daten (RECML Dateien, Dateivolumen ca. 1-4 KB) benötigt. Diese werden
aus den Aufnahmedateien der jeweiligen Aufnahme erzeugt. In diesen Dateien sind
keine personenbezogenen Daten enthalten. Eine RECML Datei kann von jedem Benutzer
mit einem normalen Text Editor angezeigt werden. Zusammen mit der Medienbibliothek
auf dem Server werden daraus Parameterdateien, die die Software zum Abspielen
benötigt. Hierzu werden 1-4 KB wieder an die Software zurückgegeben.
Der Kunde stimmt mit der Nutzung des Produkts dieser Handhabung zu.
4.1 Nur DVR-Studio HD1, HD2, HD3, HD4 und DVR-Studio UHD 1: Zusammen mit der Medienbibliothek auf dem Server werden daraus Parameterdateien, die die Software zum Abspielen benötigt. Hierzu werden 1-4 KB wieder an die Software zurückgegeben. Der Kunde stimmt mit der Nutzung des Produkts dieser Handhabung zu.
4.2 Ab DVR-Studio UHD 2: Bei der Verarbeitung von Filmen werden keinerlei Daten mehr an Haenlein-Software übermittelt oder von dessen Server abgerufen. Alle zur Verarbeitung benötigten Infos und Daten zu diversen Sender- oder Filmformaten sind im Programm enthalten. Der Benutzer ist deshalb angehalten regelmäßig erscheinende Porgrammversionen zeitnah zu installieren.
5. Einem Lizenzinhaber ist es untersagt Freischalte-Dateien für Dritte zu erzeugen. Bei Zuwiderhandlung behält sich Haenlein-Software das Recht offen Lizenzen im Kundenbereich dauerhaft zu sperren.