Stand 31.05.2020
Änderungen zur vorherigen Version sind kenntlich gemacht. Entfallenes ist durchgestrichen dargestellt. Ergänzungen sind grün hervorgehoben. Hinweise zur Ändernug sind grau geschrieben, rein informativ und kein Bestandteil der AGB. Vorausgegangene Version anzeigen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ENDKUNDEN:

1. Unabhängig von den 30 Tagen, an denen Sie unsere Produkte vor dem Kauf testen können, gewähren wir nach der Zahlung gemäß Fernabsatzgesetz eine 14-tägige Rückgabegarantie. Möchten Sie das Produkt zurückgeben, so schreiben Sie an Firma@Haenlein-Software.com und teilen Ihre Bankverbindung mit. Maßgeblich für die Rückgabefrist ist das Absendedatum der E-Mail oder das Datum des Poststempels.

2. Der Verkauf und die Nutzung unserer Produkte sind nach der momentanen rechtlichen Lage statthaft. Sollte durch Gesetzesänderungen diese Grundlage entfallen, entsteht daraus kein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises oder Schadenersatz.

2.1. Haenlein-Software ermöglicht in seinen Produkten das kostenlose Abrufen von Film-Informationen von den Seiten www.TheTVDB.com und www.TheMovieDB.org. Die Betreiber dieser Seiten gestatten das kostenlose Abrufen von Film-Informationen im Rahmen ihrer AGB. Haenlein-Software kann keine Garantie übernehmen, dass dieser Dienst dauerhaft aufrecht erhalten wird. Er ist nicht Bestandteil des zugesicherten Leistungsumfangs der Produkte von Haenlein-Software. Sollten der/die Betreiber der Bezugsquellen auf ein kostenpflichtiges Nutzungsmodell umstellen, den Betrieb des Dienstes einstellen oder die Zugangsrechte entziehen oder limitieren, so entsteht daraus für den Käufer einer Lizenz eines betroffenen Produkts kein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises, Schadenersatz oder Wertminderung. Haenlein-Software wird wenn notwendig auf freiwilliger Basis nach alternativen kostenlosen Quellen suchen und diese ggf. über ein Programm-Update bereitstellen.

3. Sollte Haenlein-Software die Geschäftsaktivitäten einstellen, so verpflichtet sich Haenlein-Software, die zu diesem Zeitpunkt aktuellsten Produktversionen dem Käufer einer Lizenz als kostenlose, frei zugängliche und unlimitierte Vollversion über das Internet zu publizieren. Leistungen, die derzeit in Internet-basierenden Produkten ausschließlich über das Internet verfügbar sind, werden sofern technisch umsetzbar, direkt im Produkt mitgeliefert. Die Aufrechterhaltung der Webservices liegt im Ermessen von Haenlein-Software.

4. Bei einem Verkauf von Haenlein-Software oder der Rechte an einem Produkt von Haenlein-Software, gehen die Verpflichtungen gegenüber dem Endkunden an den Käufer über.

5. Sollten nachträgliche technische Änderungen von Seiten der Sender oder Receiverhersteller es unmöglich machen, Aufzeichnungen zu bearbeiten, besteht für den Kunden kein Recht auf Nachbesserung oder Rückerstattung des Kaufpreises.

6. Die von Haenlein-Software in den Endbenutzerlizenzvereinbarungen und den Nutzungsbestimmungen aufgelisteten Punkte sind erweiternde Bestandteile der AGB.

7. Prämiensystem: Haenlein-Software gibt seinen Kunden Prämien für Meldungen von neuen Geräten, Zeitschriften oder TV-Beiträgen, sofern diese noch nicht bekannt oder anderweitig gemeldet wurden. Um die Überprüfbarkeit der Erstmeldung zu gewährleisten, haben diese Meldungen im Forum, also öffentlich zu erfolgen. Die Höhe der Prämie wird auf der Homepage direkt ausgewiesen. Haenlein-Software behält sich vor die Höhe der Prämie für neue Meldungen jedezeit neu festzulegen. Anspruch besteht nur, wenn Haenlein-Software die Meldungen auf der Homepage verwendet. Im Falle der Prämienzahlung erfolgt diese in Form einer Gutschrift auf dem Kundenkonto. Barauszahlung ist nicht möglich. Teilnahmeberechtigt sind nur Endkunden und keine Händler. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8. Kunde-wirbt-Kunde: Haenlein-Software gibt einem Kunden eine Prämie, wenn dieser einen anderen Kunden wirbt. Der geworbene Kunde muss dazu bei der Registrierung als Neukunde die E-Mailadresse des Werbers angeben. Das Eingabefeld für die E-Mailadresse des Werbers wird nur angezeigt, wenn die Voraussetzungen für eine Prämie gegeben sind. Die Höhe der Prämie wird auf der Homepage direkt ausgewiesen. Haenlein-Software behält sich vor die Höhe der Prämie jedezeit neu festzulegen. Die Prämie wird dem Kundenkonto des Werbers nach Abschluss einer Bestellung des Neukunden gut geschrieben. Die Prämie wird erst nach vollständiger Bezahlung der Bestellung des Neukunden für den Werber verfügbar geschaltet. Wird der Kaufpreis nach Ziffer 3 der Geschäftsbedingungen zurückgezahlt, so wird auch die Prämie des Werbers zurückgefordert. Sollte zu diesem Zeitpunkt der Werber bereits das Guthaben im Online-Shop verwandt haben, ist dieses innerhalb von 30 Tagen vom Werber an Haenlein-Software zu zahlen. Eine nachträgliche Meldung einer Kundenwerbung ist nicht möglich. Teilnahmeberechtigt sind nur Endkunden und keine Händler. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

9. Rückgabe von Lizenzen: Jeder Kunde kann nicht mehr benötigte Vollversion-Lizenzen im Kundenbereich zu einem Restwert dem Kundenkonto gutschreiben lassen. Die Höhe des Restwertes errechnet sich aus dem tatsächlichen Kaufpreis, der in der Rechnung von Haenlein-Software ausgewiesen wurde, abzüglich eines Grundabschlags und eines weiteren Abschlags nach der Nutzungszeit.
Die zur Anwendung kommenden Prozentsätze und Formel sind auf der Internetseite direkt ersichtlich und der Rückgabewert wird zu jeder Lizenz ausgewiesen. Haenlein-Software behält sich vor die Konditionen jederzeit anzupassen. Es gelten die Bedingungen zum Zeitpunkt der Rückgabe. Maßgeblich für das Datum der Nutzungszeit ist das Datum, wann die Lizenz freigeschaltet wurde (Datum der Quittung). Die Nutzungszeit wird tagesgenau ermittelt. Lizenzen, die bei einem Händler oder Amazon erworben wurden, sind bei Haenlein-Software nicht rückgabeberechtigt. Die zurückgegebene Lizenz wird sofort gesperrt und der Rückgabewert dem Kundenkonto mit Wertstellung des gleichen Tages gutgeschrieben. Die Reaktivierung einer zurückgegebenen Lizenz ist nicht möglich. Rückgabeberechtigt sind nur Endkunden und keine Händler. Eine verwendete befristete Lizenz ist nicht rückgabeberechtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

9.1. Nutzung des Guthabens des Kundenkontos: Das Kundenkonto wird für jeden Kunden geführt und kann in dessen Kundenbereich nach Logon eingesehen werden. Jede Kontobewegung ist mit Buchungsdatum und Valuta (Wertstellungsdatum) gelistet. Ein Guthaben kann ausschließlich im Onlineshop von Haenlein-Software eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Tätigt ein Kunde in Onlineshop eine Bestellung, so wird ein Guthaben automatisch mit der Rechnugssumme verrechnet. Wurde eine Bestellung voll aus dem Guthaben des Kundenkontos bezahlt, so erfolgt die sofortige Bereitstellung der Vollversion im Kundenbereich. Dem Kunden wird zudem nach manueller Prüfung eine Quittung zugesandt.
Wurde die neue Bestellung nicht sofort, oder nur zum Teil aus dem Guthaben gezahlt, erfolgt eine sofortige Freischaltung bei Vollversion-Lizenzen nur für 30 Tage, bei befristeten Lizenzen für 5 Tage. Die endgültige Freischaltung und die Zusendung der Quittung erfolgt nach Zahlungseingang der Restsumme.

9.2 Geltungszeitraum einer Lizenz:
Eine Volllizenz hat keine zeitliche Limitierung und kann unbefristet genutzt werden.
Eine befristete Lizenz kann nur für einen zusammenhängenden Zeitraum von Tagen verwendet werden. Die Laufzeit in Tagen ist beim Kauf ersichtlich. Der Zeitraum beginnt mit der Freischaltung des Programm auf einem PC. DVR-Studio UHD 2 darf pro Lizenz auf 2 PCs freigeschaltet werden. Eine Lizenz von DVR-Studio UHD 2 ist an eine Seriennummer gebunden, die aus den Bestandteilen des PCs gebildet wird. Änderungen am PC führen zum Verlust der Freischaltung. Durch Eintrag der im Programm angezeigte Seriennummer im Kundenbereich kann der Kunde jederzeit eine neu Freischalte-Datei erzeugen. Eine Lizenz-Datei ist auch bei einer Vollversion generell nur 30 Tage nutzbar. Alle verwendeten Seriennummern bleiben im Kundenbereich gespeichert. Wurde die Seriennummer zu oft geändert, wird die Sperrung der Lizenz angezeigt, die nach manueller Prüfung (Mail an Support@Haenlein-Software.com) von Haenlein-Software zurückgesetzt werden kann. Weitere Infos zur Freischaltung: http://dvr-studio-uhd-2.haenlein-software.com/hilfe/index.php?title=Kaufen_und_Registrieren

9.2.1 Nutzung von DVR-Studio UHD 2 mit Internetzugang:

9.2.1.1 Die erste Demofreischaltung erfolgt vollautomatisch. Eine 2. Demozeitraum kann über das Programm beantragt werden. Über den Antrag wird nach manueller Prüfung entschieden.

9.2.1.2 Freischaltung einer Befristeten- oder Vollversion erfolgt mit Kundennummer und Kundenpasswort. DVR-Studio UHD 2 holt sich bei Verwendung stetig automatisch eine neue Lizenz-Datei. DVR-Studio UHD 2 bleibt somit auch ohne Internetverbindung für 30 Tage nutzbar.

9.2.1.3 Bei Veränderungen am PC wird eine geänderte Seriennummer von DVR-Studio UHD 2 gem. Punkt 9.2 automatisch im Kundenbereich eingetragen.

9.2.2 Nutzung von DVR-Studio UHD 2 ohne Internetzugang:

9.2.2.1 Demoversion: Um das Programm unverbindlich, kostenfrei und anonym 30 Tage nutzen zu können, muss eine Lizenz-Datei auf www.Haenlein-Software.com erzeugt, auf den Offline-PC übertragen und DVR-Studio UHD 2 mit einen Doppelklick auf die Lizenzdatei freigeschaltet werden.

9.2.2.2 Vollversion: Nach Login im Kundenbereich auf www.Haenlein-Software.com, muss die in DVR-Studio UHD 2 angezeigte Seriennummer einmalig auf der Seite Lizenzen eintragen werden. Über einen Button kann danach die Lizenz-Datei heruntergeladen, auf den Offline-PC übertragen und mit einem Doppelklick auf die Lizenz-Datei DVR-Studio UHD 2 freigeschaltet werden. Die Freischaltedatei muss spätestens alle 30 Tage erneuert werden.

10. Hinweis zum Datenschutz: Die im Kundenbereich erfassten Daten werden von Haenlein-Software nur zur Verwaltung der Lizenzen verwendet und dürfen nicht personenbezogen weitergegeben werden. Die vom Kunden in den Programmen eingestellten verwendeten Geräte, werden in der Datenbank von Haenlein-Software erfasst und dem Kunden in seinem Kundenbereich bezogen auf die einzelne Lizenz angezeigt. Haenlein-Software garantiert, dass Daten des Kunden-PCs, die nichts mit den Produkten von Haenlein-Software oder der Registrierung der Produkte von Haenlein-Software zu tun haben, nicht erfasst werden.
Haenlein-Software behält sich vor, eine Übersicht aller verwendeten Geräte in einer anonymen Statistik auf der Website anzuzeigen. Der Kunde stimmt dieser Handhabung mit der Installation und Nutzung der Software zu. Die automatische Übermittlung der Daten an Haenlein-Software ist in den Programmen jederzeit abschaltbar. Näheres dazu in der Anleitung des Programms. Ausgenommen sind Produkte mit zwingender Onlineverbindung.

11. Bei der Registrierung als Kunde bzw. bei Beantragung eines neuen Demozeitraums über unsere Produkte wird die Mailadresse erfasst. Haenlein-Software behält sich das Recht vor, an diese Adressen maximal zweimal pro Jahr Werbung zu eigenen Produkten zu senden. Durch Rücksendung der Mail, versehen mit einem Kommentar, kann der Kunde den Versandt weitere Werbemails verbieten. Ihre Mailadresse wird von Haenlein-Software nicht an Dritte weitergeben.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR HÄNDLER:

Es gelten die allgemeinen, durch folgende Punkte ergänzten, Geschäftsbedingungen für Endkunden, die in folgende Bereiche gegliedert sind:

I) Vorraussetzung für die Zulassung als Händler

II) Prämiensystem mit dem Promostore

III) Direkter Verkauf von Produkten, durch Einkauf und Verkauf von Lizenzen über das Händler- Kundenkonto

IV) Verwaltung des Kundenkontos des Händlers

V) Promoversion bestimmter Produkte als weiteres Werbematerial

I) Vorraussetzung für die Zulassung als Händler

1. Der gewerbliche Weiterverkauf von Haenlein-Software-Produkten bedarf unserer Zustimmung.

2. Berechtigt zum Verkauf sind nur Firmen, die ein angemeldetes Gewerbe betreiben, welches in der Art zu den Produkten von Haenlein-Software passt.

3. Firmen, die beabsichtigen, Produkte von Haenlein-Software zu verkaufen, müssen sich als Händler registrieren und einen Gewerbenachweis erbringen (Per Post, E-Mail oder Fax).

4. Der Zugang zum Händlerbereich wird nach Prüfung der Angaben freigegeben. Haenlein-Software behält sich vor, eine Händlerzulassung zu verweigern oder auch nachträglich zu entziehen.

II) Prämiensystem mit dem Promostore:

1. Haenlein-Software erstellt für jeden Händler einen speziellen Shop-Link, den der Händler für die Vermarktung der Produkte benötigt. Diesen kann er auf seiner Website oder in gedruckter Form auf Prospektmaterial verwenden. Der Link dient zur Identifizierung des Händlers und leitet die Endkunden direkt in den Shop von Haenlein-Software weiter.

2. Der Verkauf der Produkte erfolgt im Shop von Haenlein-Software. Der Endkunde zahlt direkt auf ein Konto von Haenlein-Software. Der Händler erhält mit Zahlungseingang eine Verkaufsprovision. Dem Endkunden wird bei Beginn seines Einkaufs angezeigt, über welchen Händler er in den Shop von Haenlein-Software gelangt ist.

3. Die Höhe der Provision ist ein fester Prozentsatz des Warenwertes der Endkunden-Rechnung. Der Prozentsatz des Händlers ist im Händlerbereich ausgewiesen.

4. Der Einkauf eines Bestandskunden von Haenlein-Software über einen Händler ist uneingeschränkt möglich. Der Endkunde kann dabei auch Guthaben von seinem Kundenkonto verwenden. Maßgeblich für die Provision des Händlers ist der Rechnungsbetrag, den der Endkunde nach Abzug seines Guthabens noch zu zahlen hat.

5. Der Händler bekommt für jeden neuen Kunden, der noch kein Produkt bei Haenlein-Software gekauft hat und sich neu registriert, eine Neukundenprämie. Die Prämie in € ist im Händlerbereich ausgewiesen. Die Prämie wird dem Händlerkonto sofort gut geschrieben, ist aber erst nach der vollständigen Bezahlung der Erstbestellung durch den Neukunden für den Händler verfügbar. Haenlein-Software hält es sich offen, die Provision des Händlers jederzeit anzupassen.

6. Der Händler kann durch Setzen eines Parameters im Händlerbereich entscheiden, ob er die Neukundenprämie an den Endkunden weiter geben möchte. In diesem Fall wird die Prämie direkt nach Anmeldung im Onlineshop dem Neukunden als Willkommenspämie auf dessen Kundenkonto gebucht und steht sofort beim Einkauf zur Verfügung. Gibt der Händler die Neukundenprämie nicht weiter, so wird sie dem Händler nach Bezahlung der Rechnung des Neukunden seinem Händler-Kundenkonto gut geschrieben.

7. Fordert der Endkunde innerhalb der gesetzlichen Fristen seinen Kaufpreis zurück, so werden auch die gezahlte Provision und die Neukundenprämie dem Händler-Kundenkonto belastet.

8. Haenlein-Software hält es sich offen, die Provision und Prämien des Händlers jederzeit anzupassen. Eine Anpassung ist 30 Tage im Voraus dem Händler per e-Mail anzuzeigen. Zeitlich befristete Sonderaktionen in Zusammenarbeit mit dem Händler sind in beiderseitigem Einvernehmen jederzeit möglich. Absprachen in Bezug auf Höhe und Laufzeit sind schriftlich festzulegen.

III) Direkter Verkauf von Produkten, durch Einkauf und Verkauf von Lizenzen über das Händler- Kundenkonto

1. Sämtliche Ein- und Verkäufe von Lizenzen werden ausschließlich über das Kundenkonto des Händlers abgewickelt. Ein Guthaben kann der Händler durch eine eigene Einzahlung oder durch Einnahmen aus dem Promostore bilden.

2. Für eine eigene Einzahlungen fordert der Händler eine Rechnung über den gewünschten Betrag an in seinem Kundenkonto an. Die Rechnung liegt in seiner Bestellübersicht bereit. Der Betrag wird mit Zahlungseingang bei Haenlein-Software seinem Händler-Kundenkonto gutgeschrieben.

3. Der Händler kann jederzeit im Rahmen seines Guthabens Lizenzen für Endkunden generieren lassen. Basis für den Preis sind die Listenpreise von Haenlein-Software, abzüglich des im Kundenbereich ausgewiesenen Rabatts in Prozent. Die Einkaufspreise sind im Kundenbereich in Euro ausgewiesen. Zu jeder erworbenen Lizenz eines Produkts erhält der Händler die Zugangsdaten (Kundennummer und Passwort), die er seinen Endkunden beim Verkauf der Lizenz übergibt.

4. Die Kosten für generierte Lizenzen werden dem Kundenkonto sofort belastet. Der Eintrag im Kundenkonto dient der Dokumentation. Der Erwerb ist gebührenfrei. Die Zugangsdaten zu den gekauften Lizenzen liegen im Kundenbereich des Händlers als PDF bereit.

5. Im Kundenbereich des Händlers sind alle für den Verkauf freigegebenen Produkte mit den Einkaufspreisen des Händlers gelistet. Haenlein-Software behält sich das Recht vor, jederzeit bestimmte Produkte vom Verkauf durch Händler auszuschließen.

6. Der Händler darf seine Endkundenpreise nach seinem Ermessen festlegen. Es besteht keine Preisbindung.

7. Der Händler übergibt beim Verkauf einer Lizenz nur die Kundennummer und das dazugehörige Passwort des Kundenbereichs. Er hat zudem den Kunden die "Anleitung zur Registrierung der Lizenz" auszuhändigen. Die Abrechnung mit seinem Endkunden ist über sein eigenes Abrechnungssystem abzuwickeln.

8. Der Händler hat darauf zu achten, dass Lizenzen nicht doppelt verkauft werden. Sollte Klärungsaufwand von Seiten Haenlein-Software notwendig sein, behält sich Haenlein-Software vor, diesen Aufwand in Rechnung zu stellen.

9. Lizenzen sind nur zum dauerhaften Verkauf freigegeben. Es ist nicht statthaft Lizenzen aus dem Händlerbestand Endkunden befristet zur Verfügung zu stellen.

10. Zurückgabe von generierten, ungebrauchten Lizenzen des Händlers an Haenlein-Software ist statthaft. Der Händler muss schriftlich die Auszahlung der betroffenen Lizenzen beantragen und dabei schriftlich versichern, dass diese ungebraucht sind. Bei Falschangaben oder bei berechtigten Forderungen von Endkunden haftet der Händler für den entstehenden Schaden und Klärungsaufwand. Der Gebrauchszustand einer Lizenz ist von Haenlein-Software nachvollziehbar. Die Lizenzen werden nach Angaben des Händlers gesperrt und der Kaufpreis dem Händler-Kundenkonto gut geschrieben, den der Händler dafür gezahlt hatte.

11. Tritt ein Endkunde vom Kauf zurück, so ist der Händler verpflichtet Haenlein-Software zu informieren. Eine Rückgabe ist nur innerhalb 14 Tage nach Verkauf an den Endkunden möglich. Es gilt das Datum an dem der Kunde das Produkt bezahlt hat. Haenlein-Software sperrt diese Lizenz für den Endkunden und schreibt dem Händler den damaligen Kaufpreis dem Händler-Kundenkonto gut. Eine befristete Lizenzen ist nur im ungenutzten Zustand rückgabeberechtigt. Eine Lizenz gilt als benutzt, wenn diese auf einem PC registriert wurde. Dem Händler ist es untersagt zurückgenommene Lizenzen an andere Endkunden zu veräußern.

12. Der Punkt 9 der AGB für Endkunden zur Regelung der Rückgabe von Lizenzen zum Restwert, gilt nicht bei von Händlern verkauften Lizenzen. Ausgenommen sind hier Lizenzen die über den Promostore des Händlers von einem Endkunden erworben wurden.

IV) Verwaltung des Kundenkontos des Händlers:

1. Die Kontoführung ist kostenlos. Ein Guthaben wird nicht verzinst.

2. Der Händler kann sein Guthaben auf seinem Händler-Kundenkonto jederzeit voll- oder teilweise auszahlen lassen.

2.1. Bei Auszahlung des Guthabens, wird bei Beträgen unter 50 € eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Abhebungen ab 50 € sind kostenfrei.

2.2. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehungen ist die Auflösung und das Auszahlen des Guthabens des Kundenkontos generell kostenfrei.

2.3. Die Auszahlung erfolgt auf das, im Händlerbereich eingetragene Bankkonto und ist durch den Händler in seinem Kundenbereich zu beantragen. Eine eventuelle Bearbeitungsgebühr wird dem Kundenkonto automatisch belastet.

3. Haenlein-Software behält sich das Recht vor, die Bearbeitsungsgebühr und die Schwelle für kostenfreie Auszahlungen jederzeit anzupassen. Sollte eine Anpassung zu Ungunsten des Händlers ausfallen, so hat er bis zu 6 Monate nach Änderung das Recht eine einmalige Auszahlung nach den alten Konditionen zu verlangen.

V) Promoversion bestimmter Produkte als weiteres Werbematerial:

1. Die Erstellung einer speziellen Promoversion für einen Händler ist kostenpflichtig. Der Updateservice sowie die Pflege der Promoversion sind kostenlos. Der Preis für die Erstellung einer Promoversion ist im Händlerbereich ausgewiesen. Der Kaufpreis ist direkt zu entrichten oder mit einem Guthaben des Händler-Kundenkontos zu verrechnen.

2. Der zum Zeitpunkt des Kaufes ausgewiesene Leistungsumfang der Promoversion ist von Haenlein-Software für die Dauer von 2 Jahren zu gewährleisten. Sie beinhaltet alle Updates, die zu dieser Version erscheinen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist der bezahlte Kaufpreis anteilig an den Händler zurück zu erstatten. Die Verwendung der Promoaktion zu Werbezwecken ist zeitlich unbegrenzt.

3. Ausnahmen für eine Rückerstattung der Herstellungskosten der Promoversion:

3.1. Sollten nachträgliche technische Änderungen von Seiten der Sender oder Receiverhersteller es unmöglich machen, Aufzeichnungen zu bearbeiten, besteht für den Händer kein Recht auf Nachbesserung oder Rückerstattung des Kaufpreises.

3.2. Der Verkauf und die Nutzung unserer Produkte sind nach der momentanen rechtlichen Lage statthaft. Sollte durch Gesetzesänderungen diese Grundlage entfallen, entsteht daraus kein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises oder Schadenersatz.

3.3. Ist der Käufer der Promoversion ein eigetragener Händler, so wird der Promostore-Link im Programm hinterlegt. Ein Klick des Endkunden auf "Programm erwerben" leitet ihn direkt in den Shop von Haenlein-Software. Der Händler erhält aus einem solchen Einkauf des Endkunden automatisch seine Provision.

3.4. Der Händler kann seine Promoversion beliebig oft seinen Kunden kostenlos bereitstellen. Es besteht keine Mengenbegrenzung. Die Verbreitungsart (Download über eigene Website, CD, DVD, Massenspeicher) ist dem Händler überlassen. Kosten für die Verbreitung seiner Promoversion trägt der Händler selbst.

3.5. Die Verteilung erfolgt über einen Pre-Installer, der sich die jeweils aktuelle Produktversion von den Servern von Haenlein-Software lädt. Sollten sich in dem Pre-Installer versteckte Mängel zeigen, verpflichtet sich Haenlein-Software diese innerhalb von 60 Tagen zu beheben und Ersatz zu liefern. Kostenansprüche für die Weiterverteilung des Händlers gegenüber Haenlein-Software sind ausgeschlossen.

4. Der Leistungsumfang der Promoversion entspricht immer dem der aktuellen Version, die auf der Seite von Haenlein-Software zum download bereit steht. Die Gültigkeit ist, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart, beträgt 60 Tage.

5. Haenlein-Software verlinkt eine vom Kunden angegebene Internetseite (Promo Link), die im Fortschrittsfenster des Programms angezeigt wird. Diese Seite ist Bestandteil der Internetpräsenz, auf der sie gespeichert ist. Das Produkt von Haenlein-Software fungiert nur als Internetbrowser. Es gelten für diese Seiten die Bedingungen unter dem Punk RECHTLICHE HINWEISE ZUR INTERNETPRÄSENZ UND ZU WEBINHALTEN INNERHALB UNSERER PRODUKT

RECHTLICHE HINWEISE ZUR INTERNETPRÄSENZ UND ZU WEBINHALTEN INNERHALB UNSERER PRODUKTE:

1. Inhalt des Online-Angebotes
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